hello 21

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf. Anwaltlich zu prüfen.

Dieser Entwurf bildet ab, was auf dieser Website bereits zugesagt ist — Festpreis, Ergebnisgarantie, Anrechnung, Zahlungsweise. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die markierten Angaben brauchen eine Entscheidung und wurden bewusst nicht erfunden. Übersicht: docs/RECHT-TODO.md.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der hello 21 UG (haftungsbeschränkt), Großenhainer Straße 22, 01097 Dresden (nachfolgend hello 21) und ihren Kunden über den Prozess-Audit sowie über Einführung und Betrieb eines Agent Hub.

(2) Die Angebote von hello 21 richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn hello 21 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Prozess-Audit ist eine Analyse über drei Wochen. hello 21 wertet Daten aus den Systemen des Kunden aus und beziffert, welche Beträge dem Kunden im Jahr durch nicht berechneten Mehraufwand, nicht nachgefasste Angebote und nicht bearbeitete Ausschreibungen entgehen. Ergebnis ist ein schriftlicher Bericht, in dem jede Position mit Quelle, Datum und Kennzeichnung als gemessen oder hochgerechnet ausgewiesen ist.

(2) Der Agent Hub ist eine Software, die bestehende Systeme des Kunden verbindet und Informationen daraus an einer Stelle zusammenführt. Er wird aus einzeln buchbaren Bausteinen zusammengestellt. Welche Bausteine der Kunde bucht, bestimmt er selbst.

(3) Der Prozess-Audit verpflichtet den Kunden nicht zur Einführung eines Agent Hub. Er ist eine eigenständige Leistung mit eigenem Ergebnis.

(4) hello 21 schuldet beim Prozess-Audit die sorgfältige Erhebung und Auswertung sowie die Übergabe des Berichts. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg beim Kunden ist nicht geschuldet; § 6 bleibt unberührt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf dieser Website sind kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.

(2) Der Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot von hello 21 und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Textform genügt.

(3) hello 21 führt monatlich eine begrenzte Zahl an Audits durch und kann Anfragen ablehnen, ohne dies zu begründen.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Audit setzt voraus, dass der Kunde hello 21 einen lesenden Zugang zu den vereinbarten Systemen einrichtet, insbesondere zu Warenwirtschaft, Mailarchiv und Montagekalender. Schreibende Zugriffe auf Produktivsysteme nimmt hello 21 nicht vor.

(2) Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson und stellt die vereinbarten Gesprächstermine sicher. Der Zeitaufwand des Kunden beträgt nach der Planung von hello 21 rund viereinhalb Stunden über drei Wochen.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Einräumung der Zugänge berechtigt ist und dass etwaige Mitbestimmungsrechte gewahrt sind.

(4) Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Der Prozess-Audit kostet 3.500 € netto als Festpreis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Auditpreis ist hälftig bei Beauftragung und hälftig bei Übergabe des Berichts fällig.

(3) Bausteine des Agent Hub werden monatlich abgerechnet. Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Preisliste.

(4) Zahlungsziel: {{TODO_RECHT: Zahlungsziel in Tagen festlegen (üblich sind 14 Tage netto) und regeln, was bei Verzug gilt — Verzugszinsen nach § 288 BGB, Mahnkosten}}

{{TODO_RECHT: Preisanpassung bei laufenden Bausteinen regeln: ob, mit welcher Ankündigungs- frist und mit welchem Sonderkündigungsrecht des Kunden}}

§ 6 Ergebnisgarantie

(1) Vor Beginn des Audits legen die Parteien gemeinsam fest, welche Positionen zählen und wie sie belegt werden. Diese Festlegung wird in Textform dokumentiert.

(2) Liegt die Summe der belegten Positionen unter dem Auditpreis, stellt hello 21 nichts in Rechnung und der Kunde behält den Bericht. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

(3) Maßgeblich sind ausschließlich die nach Absatz 1 festgelegten Positionen und Belegregeln.

§ 7 Anrechnung auf die Einführung

(1) Entscheidet sich der Kunde innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe des Berichts für die Einführung eines Agent Hub, wird der gezahlte Auditpreis vollständig auf die Einführung angerechnet.

(2) Maßgeblich für die Frist ist der Zugang der Beauftragung bei hello 21.

{{TODO_RECHT: Klären, ob die Anrechnung auch bei einer Einführung gilt, die günstiger ist als der Auditpreis — dann Auszahlung, Verrechnung mit Folgemonaten oder Begrenzung auf die Höhe der Einführung}}

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Prozess-Audit ist mit Übergabe des Berichts und vollständiger Zahlung abgeschlossen. Eine laufende Bindung entsteht daraus nicht.

(2) Für Bausteine des Agent Hub: {{TODO_RECHT: Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist festlegen. Das Angebot auf dieser Website nennt keine Bindung — falls eine gelten soll, muss sie auch dort stehen}}

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

{{TODO_RECHT: Regeln, was bei Vertragsende mit den Daten des Kunden im Agent Hub geschieht: Herausgabeformat, Frist und anschließende Löschung}}

§ 9 Rechte am Bericht und an der Software

(1) Der Kunde erhält am Auditbericht ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine internen Zwecke. Er darf den Bericht innerhalb seines Unternehmens und gegenüber seinen Beratern verwenden.

(2) Eine Veröffentlichung des Berichts oder eine Weitergabe an Wettbewerber von hello 21 bedarf der Zustimmung in Textform.

(3) Rechte an der Software, an Auswertungsverfahren und an wiederverwendbaren Bestandteilen verbleiben bei hello 21. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht am Agent Hub.

§ 10 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrages.

(2) Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.

(3) Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 11 Datenschutz

(1) Soweit hello 21 personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Daten aus seinen Systemen.

(3) Wie hello 21 Daten dieser Website verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Gewährleistung und Haftung

{{TODO_RECHT: Diesen Abschnitt vollständig durch den Anwalt formulieren lassen. Eine Haftungsbegrenzung in AGB ist an §§ 305 ff. BGB gebunden und fällt bei fehlerhafter Fassung ersatzlos weg — dann haftet hello 21 unbegrenzt. Zu regeln sind mindestens: Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Kardinalpflichten, Begrenzung der Höhe, Verjährung, Abgrenzung von Dienst- und Werkvertragsrecht für Audit und Betrieb}}

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt.

§ 13 Referenznennung

{{TODO_RECHT: Entscheiden und hier regeln, ob hello 21 den Kunden als Referenz nennen darf: nur mit Zustimmung in Textform, nur Branche und Größe, oder mit Namen und Logo. Ohne Regelung gilt: keine Nennung}}

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand: {{TODO_RECHT: Gerichtsstand festlegen — bei Kaufleuten ist der Sitz von hello 21 zulässig (§ 38 ZPO), das wäre Dresden}}

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(5) Stand dieser Bedingungen: {{TODO_RECHT: Datum eintragen, sobald die Prüfung abgeschlossen ist}}